Ein Energieausweis stellt ein unverzichtbares Werkzeug dar, um die Energieeffizienz eines Gebäudes eindeutig zu bewerten.
Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt gemäß den klaren Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), was es Verbrauchern ermöglicht, verschiedene Gebäude miteinander zu vergleichen.
Der Energieausweis ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Diese Vorschrift kommt sowohl dem Käufer als auch dem Eigentümer zugute, da der Ausweis wesentliche Informationen über Einsparpotenziale liefert und konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen unterbreitet.
Es existieren zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis.
Der Bedarfsausweis beinhaltet eine umfassende Untersuchung des gesamten Gebäudes. Unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsverhalten wird die Bausubstanz eingehend analysiert. Anhand dieser Informationen können sich Eigentümer, Käufer oder Mieter gut orientieren, wenn sie den zukünftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten abschätzen möchten.
Im Gegensatz dazu basiert der Verbrauchsausweis auf den Angaben der Bewohner, wobei die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre einfließen. Da der Verbrauchsausweis vom individuellen Nutzungsverhalten und der Haushaltsgröße abhängt, kann er für dasselbe Gebäude bei zwei Parteien sehr unterschiedlich ausfallen. Dies stellt im Vergleich zum Bedarfsausweis einen bedeutenden Nachteil dar.
Beide Arten von Energieausweisen sind jeweils zehn Jahre lang gültig und werden durch uns ausgestellt.